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Berufsbild Onkologiepflegende, Onkologiepfleger (in Überarbeitung)

1. DEFINITION

Die Onkologiepflegende (der Begriff wird für beide Geschlechter verwendet) verfügt über ein spezifisches, fundiertes Wissen und Können und eine breite Berufserfahrung, damit sie Patienten mit einer Krebserkrankung und deren Bezugspersonen eine differenzierte Pflege, Beratung, Begleitung und Schulung anbieten kann.

Sie ist ebenso fähig, bei Programmen zur Prävention von Krebserkrankungen mitzuwirken.

Diese Aufgabe beinhaltet Situationen, die sich rasch verändern können, nicht eindeutig voraussehbar und von unterschiedlicher Komplexität sind. Dies setzt voraus, dass aktuelle und potenzielle Probleme im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung erfasst und analysiert werden, die Einflussfaktoren bekannt sind und individuelle und umfassende Interventionen durchgeführt werden.

Die Onkologiepflegende wirkt als Referenzperson gegenüber den Kolleginnen, der Bevölkerung und im multidisziplinären Team.


2. FUNKTIONSBEZEICHNUNG

Die Onkologiepflegende ist eine für ihre Aufgaben speziell ausgebildete diplomierte Pflegefachperson (AKP/KWS-Diplom oder Niveau II mit einer spezifischen Fort- und Weiterbildung).

Die Bezeichnung 0nkologiepflende /-pfleger ist denjenigen Fachpersonen vorbehalten, die eine der folgenden Weiterbildungen erfolgreich absolviert haben:

  • Höhere Fachausbildung in Pflege Stufe 1/SBK mit Schwerpunkt Onkologie
  • Certificat de spécialisation de soins infirmiers en oncologie et soins palliatifs
  • Corso post-diploma in Cure infermieristiche, livello l opzione oncologia.
  • eine äquivalente Weiterbildung im Ausland aufweisen können.

3. AUFGABENBEREICH

Der Aufgabenbereich beinhaltet alle Tätigkeiten, die sich aus der obenstehenden Definition ergeben. Die folgenden Ausführungen bauen auf den 5 Funktionen und den Schlüsselqualifikationen der Gesundheits- und Krankenpflege auf.

Funktion 1
Unterstützung und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens
Patienten mit einer Krebserkrankung durchleben verschiedene Phasen der Erkrankung. Sie erhalten dabei diejenige physische, psychische und soziale Unterstützung, die ihrem aktuellen Zustand und der Gesamtsituation angepasst ist.

Die Onkologiepflegende fördert:

  • Die Übernahme von Eigenverantwortung, Selbständigkeit und
  • Unabhängigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Situation.
  • Die Auseinandersetzung mit Verhaltens- und Einstellungsänderungen.
  • Den Einsatz von Pflege, die der Erhaltung und Verbesserung der 
  • Lebensqualität dient. 

Funktion 2
Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens . Die Patienten mit einer Krebserkrankung leiden an einer chronischen Erkrankung, die zu Lebenskrisen führen und die akute, lebensbedrohliche Krisensituationen beinhalten kann. 

Die Onkologiepflegende erleichtert durch eine offene Kommunikation und kompetentes Verhalten, dass: 

  • die Probleme, die durch die Ungewissheit über den (evtl. chronischen)   Krankheitsverlauf und die gesellschaftliche Stigmatisierung entstehen, ausgesprochen, verstanden und bearbeitet werden können.
  • Krisensituationen wahrgenommen und die Patienten und ihre Angehörigen  bei der Bewältigung der vielfältigen Auswirkungen der Krankheit unterstützt werden.
  • Patienten in den Phasen der Verhaltens- und Einstellungs-veränderungen verstanden und unterstützt werden.
  • Patienten und Angehörige ihren Lebenssinn finden und danach leben können.
  • die Rechte des Patienten bis zu seinem Tod respektiert werden.
  • sich die Patienten und ihre Angehörigen mit dem Sterben auseinandersetzen und sich individuell darauf vorbereiten können.
  • Patienten sich umsorgt und geborgen fühlen.


Funktion 3
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen

Die Patienten mit einer Krebserkrankung benötigen meist ausgedehnte diagnostische Untersuchungen und eine längerfristige, komplexe Behandlung.

Die Onkologiepflegende trägt durch professionelles Verhalten und durch eine konstruktive, interdisziplinäre Zusammenarbeit massgeblich dazu bei, dass:

  • die Patienten und ihre Angehörigen fortlaufend und situationsgerecht über   die Diagnose und den Krankheitsverlauf informiert sind und die ethischen   Grundsätze (SBK 1990) eingehalten werden.
  • der Zweck, das Ziel, die Wirkung, sowie spezifische, akute und chronische   Nebenwirkungen einer medizinischen Therapie dem Patienten bekannt sind.
  • Massnahmen ergriffen werden zur Vorbeugung und Behandlung von  krankheitsbedingten Problemen, Symptomen oder Nebenwirkungen der Krebs-therapien.
  • die Patienten und ihre Angehörigen in die Pflege und Behandlung einbezogen sind und sie diese dank gezielter Information, Beratung und Instruktion je nach Situation selbständig ausführen, resp. übernehmen können.
  • die Patienten sich auch in schwierigen und komplexen Situationen sicher und so wohl wie möglich fühlen.

Funktion 4
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits.

Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen. Die Bevölkerung ist über die Verhütung und Früherfassung noch ungenügend informiert und/oder kann Lebensgewohnheiten nicht verändern. Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sollen zur Erhaltung der Gesundheit eingehalten werden.

Die Onkologiepflegende beteiligt sich aktiv an:

  • der Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Vorbeugung und Früherfassung von Krebskrankheiten.
  • verschiedenen Programmen zur Einstellungs- und Verhaltensänderung im Rahmen der Prävention von Krebskrankheiten.
  • der Sicherstellung des korrekten Umganges und des Verhaltens mit  Zytostatika und radioaktiven Strahlen.
  • der persönlichen Gesundheitserhaltung und -förderung, indem sie ihre Bedürfnisse berücksichtigt und zu ihrer Gesundheit Sorge trägt.
  • Die Patienten mit einer chronischen Krebserkrankung müssen sich mit ihrer veränderten Lebenssituation auseinandersetzen und den Lebens- und Arbeitsrhythmus ihrem Gesundheitszustand anpassen.

Die Onkologiepflegende engagiert sich, dass: 

  • die Patienten aktiv an ihrer Rehabilitation arbeiten und dabei kompetente  Unterstützung und Beratung erhalten.
  • die Patienten mit ihrer Krankheit leben lernen und bei der Bewältigung  verschiedenster Situationen begleitet und unterstützt werden.

Funktion 5
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes. Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen. Die Patienten erhalten eine Pflege und Begleitung, die dem neusten Stand des Wissens und Könnens auf diesem Gebiet entspricht.

Die Onkologiepflegende ist verantwortlich für:

  • ihre berufliche Fort- und Weiterbildung. 

Sie unterstützt:

  • die Förderung ihrer Kolleginnen (Begleiten von Mitarbeiterinnen, Lernenden).
  • die Erhaltung und Verbesserung der Pflegequalität, indem sie Standards  entwickelt, einführt und deren Einhaltung überprüft.
  • die Förderung der Professionalisierung der onkologischen Krankenpflege durch eine aktive Beteiligung an Praxisberatung, Lehre und Forschung.
  • die Überprüfung und Umsetzung neuer Erkenntnisse in der onkologischen
    Pflege.

4. EINSATZBEREICHE

Pflege

  • Onkologische Spezialabteilungen (z.B. med. und hämatologische Onko-logie, Radio-Onkologie, gynäkologische Onkologie, pädiatrische Onkologie).
  • Onkologische Ambulatorien, onkologische Arztpraxen.
  • Hospize und Palliativabteilungen für Patienten mit einer Krebserkrankung.
  • Spitexdienste für Patienten mit einer Krebserkrankung, inkl. Beratung von Pflegenden im Spitexbereich.
  • Pflegeabteilungen, auf denen regelmässig Patienten mit Krebserkrankungen behandelt und gepflegt werden, insbesondere mit einer Beratungsfunktion der Kolleginnen auf den Abteilungen. 

Lehre, Forschung und Beratung (mit einer spezifischen Weiterbildung)

  • Unterricht an Krankenpflegeschulen und an Fort- und Weiterbildungs-kursen.
  • Beteiligung an Tagungen / Kongressen.
  • Schulung von Patienten und Angehörigen.
  • Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Pflege.
  • Mitarbeit an klinischen Forschungsprojekten im Bereich Medizin und Psycho-Onkologie.
  • Publikation von Schwerpunktthemen der onkologischen Pflege.
  • Beratung im Gesundheitswesen, z. B. in Gesundheitszentren und Spitälern. 

Management (mit einer spezifischen Weiterbildung) 

  • Leitung einer onkologischen Abteilung oder eines Ambulatoriums.
  • Leitung einer onkologischen Klinik oder eines Hospizes.

Dieses Berufsbild wurde am 26. April 1996 von der Schweizerischen Interessengruppe Onkologie SBK und am 11. Oktober 1996 durch den Zentralvorstand des SBK genehmigt.

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