Weiterbildungsempfehlungen
 

Die Onkologiepflege Schweiz (OPS) empfiehlt, wie andere Berufsverbände und Interessensgemeinschaften, die regelmässige, fortlaufende Weiterbildung im Rahmen von internen und externen Angeboten, welche die Kompetenzen der Pflegefachpersonen fördern und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der onkologischen Pflege leisten. Damit Pflegefachpersonen nachweisen können, dass sie den Empfehlungen von Onkologiepflege Schweiz nachkommen und entsprechend einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit leisten, führt die Onkologiepflege Schweiz ein Credit/Punktesystem ein.

Weitere Themen sind die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Abteilung und der Beitrag der Pflege. Wie läuft ein Entscheidungsprozess ab und wie lässt sich die Zusammenarbeit auch in Bezug auf Entscheidungen verbessern? Welche Kommunikationsformen fördern das Gespräch mit Betroffenen, den interprofessionellen Austausch und den Lösungsfindungsprozess?
 

Onkologiepflege Schweiz empfiehlt für Pflegefachpersonen 20 Weiterbildungsstunden pro Jahr. Der Nachweis der Weiterbildung ist wichtig.
Onkologiepflege Schweiz hat dazu ein Creditsystem entwickelt:

1. Ausgangslage

1.1 Verpflichtung zu aktuellem Wissen und entsprechenden Kompetenzen

Pflegefachpersonen sind angehalten, eine wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Pflege anzubieten (Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG, 2015). Dies bedeutet, dass die professionelle Pflege nach dem aktuellsten und anerkannten Wissens- und Erfahrungsstand (evidenzbasiert) angeboten werden soll (Berufsbild Onkologiepflege, OPS 2016). Pflegefachpersonen in der Onkologie sind besonders gefordert, da sich die Behandlungen von Personen mit einer Krebserkrankung rasant weiterentwickelt. Ebenso entwickelt die Pflegeforschung und weitere Disziplinen neues und vertieftes Fachwissen für die Pflege in der Onkologie. Diese Fortschritte haben Auswirkungen auf den Bildungsbedarf der Fachpersonen in der Onkologiepflege. Eine sichere und wirksame Pflege kann nur mit aktuellem Fachwissen, den entsprechenden Kompetenzen und der laufenden Reflexion des eigenen Handelns und der Haltung gewährleistet werden. Insbesondere dient die berufliche Weiterbildung auch der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.

1.2 Empfehlung für die berufliche Weiterbildung

Für eine verpflichtende fortlaufende Weiterbildung der Pflegfachpersonen gibt es aktuell keine gesetzlichen Vorgaben; sie ist freiwillig und geschieht eigenverantwortlich. Die Onkologiepflege Schweiz (OPS) empfiehlt, wie andere Berufsverbände und Interessensgemeinschaften (1), die regelmässige, fortlaufende Weiterbildung im Rahmen von internen und externen Angeboten, welche die Kompetenzen der Pflegefachpersonen fördern und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der onkologischen Pflege leisten. Damit Pflegefachpersonen nachweisen können, dass sie den Empfehlungen von Onkologiepflege Schweiz nachkommen und entsprechend einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit leisten, führt die Onkologiepflege Schweiz ein Credit/Punktesystem (2) ein. (1) Beispielsweise der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), die Schweizerische Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege oder der Fachverband Notfallpflege Schweiz. (2) Weiterbildungscredits, -punkte entsprechen nicht den ECTS Credits (European Credit Transfer System), die für Studiengänge auf Ebene der Bildung an Universitäten und Hochschulen gelten.

2. Anzahl Stunden kontinuierliche Weiterbildung

2.1 Empfehlung Anzahl Stunden

Onkologiepflege Schweiz empfiehlt ihren Mitgliedern und Pflegefachpersonen (mit und ohne Zusatzausbildung in Onkologiepflege), die schwerpunktmässig Personen mit einer Krebserkrankung pflegen, beraten und schulen eine Mindestzahl von 20 Weiterbildungsstunden pro Jahr oder 60 Stunden über 3 Jahre zu absolvieren (Qualitätsstandards OPS, 2020). Diese Empfehlung entspricht derjenigen des SBK.
(„Schwerpunktmässig“ bedeutet: Tätigkeit in onkologischen Ambulatorien, Tagestationen, Arztpraxen, Onkologisch/hämatologischen Schwerpunkt-Bettenstationen, Angebote onkologischer Rehabilitation, Beratungsstellen, Spitexangebote mit onkologischem Schwerpunkt.)

2.2 Reduktion der Anzahl Stunden

Bei Unterbruch der pflegerischen Tätigkeit von mehr als 2 Monaten ist eine anteilsmässige Reduktion der geforderten Stunden möglich, jedoch nicht bei einer Teilzeitanstellung. Wird ein Studiengang mit Kernthema Onkologiepflege absolviert (NDS; HFP; CAS; DAS; MAS) ist während dieser Zeit keine fortlaufende Weiterbildung erforderlich.

2.3 Ziele und Inhalte der Weiterbildung

Ziele der Weiterbildung sind ein fortlaufendes Lernen zur Entwicklung des Wissens, der Kompetenzen und der Haltung, die für eine professionelle, evidenzbasierte Pflege von onkologisch Erkrankten notwendig sind. Die individuelle Wahl der Weiterbildungen zur Erreichung dieser Ziele basiert auf der berufsethischen Haltung, den Aufgaben, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkten wie sie im Berufsbild Fachexpertin Onkologiepflege (OPS, 2016) und beim Qualifikationsprofil der Eidgenössischen Höheren Fachprüfung Onkologiepflege (2019) ausführlich beschrieben sind. Auch wenn eine Pflegefachperson nicht die Expertise einer Fachexpertin anstrebt, ist es sinnvoll, sich bei der Wahl der Weiterbildungen danach auszurichten.

2.4 Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten und der Mitarbeitenden

Vorgesetzte von Pflegefachpersonen sind mitverantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden über aktuelles Wissen und die entsprechenden Kompetenzen für eine sichere und wirksame Pflege verfügen. Die Weiterbildung soll deshalb im Rahmen der Anstellung, entsprechend der Anstellungsprozente, als Arbeitszeit gelten und entsprechend finanziert werden.. Pflegefachpersonen sind jedoch selbst verantwortlich, ihre Weiterbildung im Rahmen der Empfehlungen zu planen und mit den vorgesetzten Stellen zu vereinbaren.

3. Credits/Punkte für Weiterbildung

3.1 Nachweis von Weiterbildung

Weiterbildung soll nachgewiesen werden können, sei es für die berufliche Laufbahngestaltung, gegenüber dem Arbeitgeber oder im Rahmen einer Zertifizierung der Institution.

3.2 Creditsystem

Die Onkologiepflege Schweiz hat ein Creditsystem für Weiterbildung entwickelt, wie es von vielen pflegerischen Berufs- und Fachverbänden und Fachgesellschaften im Gesundheitswesen geführt wird.

3.3 Vergabe von Credits

Die Onkologiepflege Schweiz anerkennt Credits für Kongresse, Tagungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sowie für «interne» Weiterbildung in der Praxis, die folgende Kernthemen beinhalten:

  • Fachbereich Onkologische/hämatologische Pflege
  • Fachbereiche Onkologie/Hämatologie, Radio-Onkologie, pädiatrische Onkologie, Gynäkologie und weitere, welche in die Behandlung und Pflege von Personen mit malignen Erkrankungen involviert sind.
  • Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Pflege von Bedeutung sind: Psycho-Onkologie, onkologische Rehabilitation, Palliative Care, Spiritual Care, Integrierte Onkologie und weitere Themen der onkologischen Pflege und der persönlichen Entwicklung / Ressourcen, wie beispielsweise Coaching, Inter- und Supervision.


3.4 Berechnung Credits

  • Ein Credit entspricht einer «Stunde» (45-60 Minuten). Eine 90-minütige Veranstaltung entspricht zwei Credits.
  • Ein ganzer Tag (OPS-Weiterbildung, Tagung, Kongress) entspricht 8 Credits. Bei expliziten Vorbereitungsaufträgen für eine Weiterbildung werden die entsprechenden empfohlenen Stunden als Credits zusätzlich berechnet.


3.5. Keine Vergabe von Credits

Es werden keine Credits für Studiengänge (Fachhochschule, NDS/HFP) vergeben.

4. Umsetzung

4.1 Vergabe von Credits


Onkologiepflege Schweiz vergibt auf Anfrage von Weiterbildungsveranstaltern Credits entsprechend den oben beschriebenen Vorgaben. Es ist jedoch nicht Voraussetzung für die Gültigkeit/Anerkennung der Credits, dass ein Weiterbildungsveranstalter die Creditvergabe durch die OPS vorgängig einholen muss. Ebenso benötigen Veranstalter aktuell kein Label für eine Weiterbildung, das nachweist, dass sie fachlichen Kriterien entspricht.

4.2 Nachweis der Weiterbildung

Die Onkologiepflege Schweiz empfiehlt jeder Pflegefachperson, die schwerpunktmässig Personen mit einer onkologischen Erkrankung pflegt, alle 3 Jahre die erworbenen 60 Credits nachzuweisen. Die entsprechenden schriftlichen Bestätigungen für die Teilnahme an Weiterbildungen werden online im PDF Format an die Geschäftsstelle OPS eingereicht.

4.3 Weiterbildungszertifikat

Nach der Überprüfung der Credits durch die Geschäftsstelle wird ein Weiterbildungszertifikat OPS ausgehändigt, das während 3 Jahren gültig ist. Das Weiterbildungszertifikat bestätigt, dass der vom Fachverband empfohlenen Weiterbildungszeit nachgekommen worden ist.
Ein ausführlicheres Umsetzungskonzept ist in Bearbeitung.

Literatur

Bundesgesetz über die Krankenversicherung, 2015.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/201501010000/832.10.pdf
https://www.onkologiepflege.ch/fileadmin/downloads/fachmaterial/2016_Berufsbild_Fachexpertin_Onkologiepflege.pdf

(Links heruntergeladen: 10.8.2020)

Vorstand Onkologiepflege Schweiz 2020

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