Reglement Förderungsfond Onkologiepflege Schweiz

Für Mitglieder der Onkologiepflege Schweiz

1. Umgang mit der Vergabe von Unterstützungs- und Fördergeldern

Die Onkologiepflege Schweiz regelt mit diesem Reglement die Unterstützung und Förderung von Aktivitäten der Mitglieder der Onkologiepflege Schweiz, welche der Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit der Pflege von an Krebs betroffenen Personen und ihren Angehörigen dienen, die Prävention und Früherkennung von Krebserkrankungen fördern und/oder die Kompetenzen der Mitglieder fördern.

2. Grundsatz für die Vergabe von Unterstützungsgeldern

Beantragte Unterstützungsgelder entsprechen den folgenden Beurteilungskriterien:

1  Bezug / Fokus zur Onkologiepflege
2  Nutzen für Onkologiepflegende
3  Nutzen für Patienten und Angehörig
4  Fördert die Qualität und / oder Patientensicherheit in der Pflege
5  Basiert auf aktuellem, evidenzbasiertem Fachwissen
6  Realisierbarkeit hoch / effizient
7  Ausgewogenes Nutzen- / Leistungsverhältnis
8  Entspricht den Werten / Ethik der Onkologiepflege Schweiz
9  Entspricht den Zielen der Onkologiepflege Schweiz
10  Finanzierung wird nicht ausreichend durch eine andere Organisation / Institution übernommen
11   Finanzierung durch die Antragsstellerin / den Antragssteller aktuell schwierig / zu hoch
 

Nicht unterstützt werden:

  • Projekte oder Anlässe mit einem religiösen oder parteipolitischen Hintergrund
  • Forschungsprojekte
     

3. Unterstützung

Die Onkologiepflege Schweiz entwickelt fortlaufend angepasste Förder- und Unterstützungsangebote und informiert ihre Mitglieder regelmässig darüber. Der Förderungsfond wird bis auf weiteres mit jährlich CHF 10’000 geäufnet.
Aus dem Förderungsprogramm werden Preise und Programme finanziert:

Preise

  • Onkologiepflegepreis (gemäss festgelegten Kriterien)
  • Definierte Preise anlässlich bestimmter Jubiläen
     

Auf Antrag der Mitglieder werden folgende Aktivitäten unterstützt

  • Eintrittsgebühren für Kongresse im Ausland – Schwerpunkt Onkologiepflege
  • Besuch / Praktikum von mind. 1 Woche im Ausland (Schwerpunkt Pflegepraxis)
  • Projekte in der Praxis
  • Umsetzung Programm / Intervention in der Praxis
  • Andere – zu begründen im Einzelfall

Der Antrag basiert auf einer persönlichen Begründung, weshalb die Kosten nicht oder nur teilweise von der Antragstellerin / dem Antragssteller übernommen werden können (siehe Antragsformular).
 

4. Gegenleistung

Bei Genehmigung des Antrags wird eine Gegenleistung vereinbart in Form eines Berichtes, der in der Zeitschrift veröffentlicht wird.
 

5. Antrag

Der Antrag kann einmalig durch ein Mitglied der Onkologiepflege Schweiz gestellt werden. Die Mitgliedschaft besteht seit mindestens 2 Jahren.

Maximalbetrag: CHF 2'000.00

Der beauftragte Ausschuss des Förderungsfonds behält sich vor, nur einen Teilbetrag des Antrags zu bewilligen.

Pro Jahr können zweimal Anträge eingereicht werden: bis am 31. März und 30. September des laufenden Jahres. Der Entscheid über den Antrag wird spätestens einen Monat nach diesen Daten den Antragstellern mitgeteilt.
 

6. Vorgehen bei Anträgen

  • Evaluation und Prüfung des Engagements mittels Evaluationskriterien
  • Vorprüfung durch Geschäftsstelle und Ausschuss Förderungsfond (Mitglieder des Vorstandes)
  • Definitiver Entscheid durch Gesamtvorstand (ab CHF 1000.00)
  • Erstellung der schriftlichen Vereinbarung
  • Erfolgskontrolle - Evaluation und Bericht an Vorstand durch Geschäftsstelle

 

Januar 2023 / Onkologiepflege Schweiz