Berufsbild Fachexpert/in Onkologiepflege

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Übergangsbestimmungen für Höfa 1 Schwerpunkt Onkologiepflege

Die Prüfungsordnung der HFP Onkologiepflege sieht in Art.9 Übergangsbestimmungen für Höfa1 Schwerpunkt Onkologiepflege vor:

«9.11 Inhaberinnen und Inhaber des Abschlusses Höhere Fachausbildung 1 Schwerpunkt Onkologiepflege des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), welche über eine Berufspraxis in der Onkologiepflege im Äquivalent von drei Jahren bei einem Beschäftigungsgrad von 80% verfügen, können das Diplom nach Ziffer 7.12 ohne Prüfung verlangen: Wer das Diplom gemäss Ziffer 9.11 erwerben will, muss der Prüfungskommission innerhalb von fünf Jahren seit Durchführung der ersten Prüfung ein entsprechendes gebührenpflichtiges Gesuch stellen

Die ersten Prüfungen der HFP Onkologiepflege finden am 10. und 11. Mai 2023 statt. Die für die Übergangsbestimmungen zuständige Qualitätssicherungskommission (QSK) muss Verfahren und Gebühren festlegen und wird die entsprechenden Dokumente zusammen mit einem Anmeldeformular Ende August 2023 aufschalten.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite von OdASanté/EPSanté